Dr. med. Eva Staudach
Behandlung von Hals-, Nasen-, Ohrenkrankheiten
Tinnitus
Schwindel
Allergien
Botulinumtoxininjektionen

HNO Wahlärztin Salzburg

Zeit für meine Patienten, eine individuell auf Sie abgestimmte Betreuung und flexible Öffnungszeiten in meiner HNO-Praxis sind wesentliche Entscheidungsfaktoren für mich, wahlärztlich tätig zu werden. Als HNO-Wahlärztin praktiziere ich in meiner eigenen Ordination in Salzburg, ohne Vertrag mit einer Krankenkasse oder einem Krankenversicherungsträger. Damit sind Sie eine Privatpatientin oder ein Privatpatient. Ich unterliege somit keinerlei Einschränkungen von Seiten der Krankenkassen.

Laut österreichischer Rechtslage steht jedem Patienten eine Kostenrückerstattung von bis zu 80 % des entsprechenden Krankenkassentarifs zu. Die restlichen 20 % werden von den Krankenkassen als Selbstbehalt einbehalten.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote in Anlehnung an den Tarif Ihrer Krankenkasse. Gemeinsam mit einer Zahlungsbestätigung bzw. einem Einzahlungsbeleg reichen Sie die Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse zur Refundierung ein. Gerne unterstütze ich Sie bei der Einreichung der Honorarnoten bei der jeweiligen Krankenversicherungsanstalt.

Nicht alle Leistungen können jedoch vom Wahlarzt zu Kassentarifen angeboten werden. Dies erklärt sich unter anderem mit einem vermehrten Zeitangebot für Gespräche und Untersuchungen sowie dem vermehrten Serviceangebot und der Reduktion der Wartezeit. Die Differenz zwischen Krankenkassenrückvergütung und Honorar wird zum Beispiel bei Bestehen einer Privatversicherung meist von dieser übernommen.

 

Vorteile der Behandlung

Wir Wahlärzte spielen eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung. Wir decken Bereiche ab, wo das öffentliche System vielerorts überlastet ist durch

1.

1. rasche Terminvergaben (auch außerhalb der üblichen Ordinationszeiten möglich)

2.

eine intensive und individuelle Arzt-Patienten-Beziehung ohne Zeitdruck

3.

meist kurze Wartezeiten in meiner HNO-Ordination

Wichtig und gut zu wissen

  • Rezepte werden in der Regel in den Apotheken gleich wie Rezepte von Kassenärzten behandelt
  • Bei Überweisungen zu anderen Ärzten und/oder Krankenhäusern besteht kein Unterschied zu Kassenärzten
  • Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse müssen manche Untersuchungen wie CT (Computertomografie) und MRT (Magnetresonanztomografie) von einem Chefarzt bewilligt werden
  • Der Wahlarzt ist berechtigt Krankschreibungen in gleicher Weise auszustellen wie ein Kassenarzt.

Berufspraxis

seit 01/2015

Tätigkeit als angestellte Fachärztin für HNO-Heilkunde in der Gemeinschaftspraxis des HNO-Zentrum Traunstein, Deutschland

08/2013-12/2015

Tätigkeiten auf Honorararztbasis als HNO-Vertretungsärztin (Deutschland und Österreich) und als Plasmapherese Ärztin im Plasmazentrum Salzburg

seit 12.09.12

Fachärztin für HNO Heilkunde

10/2007-07/2012

Ausbildung zur Fachärztin für HNO-Heilkunde am Südharzkrankenhaus in Nordhausen, Thüringen, Deutschland

01.09.2007

Diplom als Ärztin für Allgemeinmedizin

01/2001 - 08/2007

Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin  im Krankenhaus Zell am See und im LKH Feldkirch, Österreich

Hochschulausbildung

10/94 - 10/2000

Studium der Humanmedizin mit Promotion zur Doktorin der gesamten Heilkunde in Wien und Graz, Österreich

Berufsausbildung

09/1990 - 06/1994!

Röntgenassistentin, Universitätsklinik Innsbruck und im Wilhelminenspital der Stadt Wien, Österreich

09/1988-09/1990!

Ausbildung zur radiologisch-technischen Assistentin in Innsbruck, Österreich

Diplome/ Kurse/ Mitgliedschaften

  • Facharztdiplom für HNO-Heilkunde
  • Ärztin für Allgemeinmedizin
  • Allergologie
  • Akupunktur
  • Sonographie
  • Notarzt
  • Österreichisches Fortbildungsdiplom
  • Botulinumtoxin und Filler
  • Mitglied der österreichischen und deutschen Gesellschaft für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
  • Mitglied der Salzburger Ärztegeselllschaft
  • Konsiliarärztin der Privatklinik Wehrle–Diakonissen (gemeinsam mit Doz. Dr. Oberascher)